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   LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02   

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https://dejure.org/2002,4831
LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02 (https://dejure.org/2002,4831)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02 (https://dejure.org/2002,4831)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2002 - 3 Sa 1530/02 (https://dejure.org/2002,4831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Arbeitnehmers (polnischer Staatsbürger) gegen die Arbeitgeberin (Inhaberin eines baugewerblichen Betriebes) auf Bezahlung geleisteter Arbeitsstunden trotz fehlender Arbeitserlaubnis gem. § 284 Sozialgesetzbuch (SGB) III; Vorliegen eines Arbeitsvertrages durch ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 242; ; BGB § 611; ; SGB III § 284; ; Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 6.2.95 § 1; ; NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 10; ; BRTV-Bau vom 3.2.81 § 2 Nr. 3; ; BRTV-Bau vom 3.2.81 § 5 Nr. 8.2; ; BRTV-Bau vom 3.2.81 § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung bei Schwarzarbeit und fehlender Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Vergütung bei Schwarzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung bei Schwarzarbeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Illegaler Bauhelfer kämpft um seinen Lohn Arbeitgeberin verweigert wegen "Schwarzarbeit" die Zahlung

Besprechungen u.ä.

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnzahlungspflicht bei fehlender Arbeitserlaubnis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 514
  • NJ 2003, 390
  • BB 2003, 1569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Während für den Verstoß gegen § 284 SGB III (fehlende Arbeitserlaubnis) im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die herrschende Meinung grundsätzlich keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages annimmt (vgl. MünchArbR/Buchner 2. Auflage § 40 Rdn. 55 ff. m.w.N.: nur Beschäftigungsverbot), wird dies für den Tatbestand der Schwarzarbeit recht uneinheitlich beurteilt (für Nichtigkeit: Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 43 Rdn. 30; LAG Düsseldorf 12 Sa 958/01 vom 24.10.2001, DB 02, 1056; für das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer/Auftraggeber: BGH vom 31.05.1990, NZA 90, 809; gegen Nichtigkeit: MünchArbR/Buchner § 40 Rdn. 59 ff.; LAG Berlin DB 91, 605).

    Denn im Einzelfall kann es dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags zu berufen (vgl. BGH NZA 90, 809; BGH NJW 83, 109).

    Im Verhältnis der Parteien zueinander ist der Vertrag daher im Ergebnis als wirksam zu behandeln (vgl. BGH NZA 90, 809).

    Der Kläger ist mithin nicht auf die Geltendmachung von bloßem Wertersatz nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen angewiesen, was sich durchaus anspruchsmindernd und für den 30. November 2001 auch anspruchsausschließend hätte auswirken können (vgl. BGH NZA 90, 809; vgl. auch in anderem Zusammenhang BAG NZA 93, 177).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Mithin war die Berufung der Beklagten mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch erst seit dem der Zustellung der Klage folgenden Tag zu verzinsen ist (vgl. BAG 4 AZR 167/96 vom 08.10.1997 zu III 1 der Gründe; BGH NJW-RR 90, 518, 519).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Der Kläger ist mithin nicht auf die Geltendmachung von bloßem Wertersatz nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen angewiesen, was sich durchaus anspruchsmindernd und für den 30. November 2001 auch anspruchsausschließend hätte auswirken können (vgl. BGH NZA 90, 809; vgl. auch in anderem Zusammenhang BAG NZA 93, 177).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Allerdings ist nicht unumstritten, ob eine Schwarzlohnabrede als Nettolohnvereinbarung verstanden werden kann (dagegen Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 71 Rdn. 109; Kasseler Handbuch/Gagel Ziff. 6.4 Rdn. 475; anderer Meinung BGH vom 24.09.1986, BB 86, 2419; wohl auch MünchArbR/Hanau § 64 Rdn. 50).
  • LAG Düsseldorf, 24.10.2001 - 12 Sa 958/01

    Nichtigkeit der Schwarzlohnabrede

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Während für den Verstoß gegen § 284 SGB III (fehlende Arbeitserlaubnis) im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die herrschende Meinung grundsätzlich keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages annimmt (vgl. MünchArbR/Buchner 2. Auflage § 40 Rdn. 55 ff. m.w.N.: nur Beschäftigungsverbot), wird dies für den Tatbestand der Schwarzarbeit recht uneinheitlich beurteilt (für Nichtigkeit: Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 43 Rdn. 30; LAG Düsseldorf 12 Sa 958/01 vom 24.10.2001, DB 02, 1056; für das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer/Auftraggeber: BGH vom 31.05.1990, NZA 90, 809; gegen Nichtigkeit: MünchArbR/Buchner § 40 Rdn. 59 ff.; LAG Berlin DB 91, 605).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Mithin war die Berufung der Beklagten mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch erst seit dem der Zustellung der Klage folgenden Tag zu verzinsen ist (vgl. BAG 4 AZR 167/96 vom 08.10.1997 zu III 1 der Gründe; BGH NJW-RR 90, 518, 519).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Dazu hätte es nur dann eines näheren Vortrags und entsprechender Beweisantritte bedurft, wenn die Beklagte sich darauf substantiiert eingelassen und dargetan hätte, aufgrund welcher Tatsachen die Angaben des Klägers - für welche Arbeitstage ? - nicht zutreffend sein können (vgl. dazu LAG Köln AuR 95, 104; vgl. auch BAG 5 AZR 644/00 vom 17.04.2002 zu II 2 der Gründe zur Verteilung der Darlegungslast bei behaupteter Mehrarbeit).
  • LAG Berlin, 15.10.1990 - 9 Sa 62/90

    Arbeitsvertrag: Wirksamkeit trotz Verletzung steuer- und

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Während für den Verstoß gegen § 284 SGB III (fehlende Arbeitserlaubnis) im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die herrschende Meinung grundsätzlich keine Nichtigkeit des Arbeitsvertrages annimmt (vgl. MünchArbR/Buchner 2. Auflage § 40 Rdn. 55 ff. m.w.N.: nur Beschäftigungsverbot), wird dies für den Tatbestand der Schwarzarbeit recht uneinheitlich beurteilt (für Nichtigkeit: Schaub Arbeitsrechtshandbuch § 43 Rdn. 30; LAG Düsseldorf 12 Sa 958/01 vom 24.10.2001, DB 02, 1056; für das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer/Auftraggeber: BGH vom 31.05.1990, NZA 90, 809; gegen Nichtigkeit: MünchArbR/Buchner § 40 Rdn. 59 ff.; LAG Berlin DB 91, 605).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Der Vergütungsanspruch bleibt dem Arbeitnehmer jedoch in Form eines Verzugsschadens gemäß § 286 Abs. 1 BGB erhalten, wenn bei gesetzmäßigem (tarifmäßigem) Verhalten des Arbeitgebers der Anspruch vom Arbeitnehmer rechtzeitig geltend gemacht worden wäre; für das Vorliegen eines derartigen ursächlichen Zusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt besteht danach insoweit eine Vermutung, die aus dem Grundsatz der Vermutung des aufklärungsgerechten Verhaltens des Arbeitnehmers hergeleitet wird (vgl. dazu BAG 5 AZR 89/01 vom 17.04.2002, NZA 02, 1096).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus LAG Berlin, 26.11.2002 - 3 Sa 1530/02
    Denn im Einzelfall kann es dem Arbeitgeber nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags zu berufen (vgl. BGH NZA 90, 809; BGH NJW 83, 109).
  • LAG Berlin, 06.12.2002 - 2 Sa 941/02

    mündlicher Vertragsabschluss, Nachweisbarkeit

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